Alle Fachleute haben einen Prüf- und Freigabevermerk für Ihren Zuständigkeitsbereich zu erstellen! (DVGW-Regelwerk G 493-1)



Dies gilt insbesondere für Pläne, Stücklisten und Prüfdokumente. 

Änderungen in der Spezifikation und in den Dokumenten müssen über den gesamten Projektverlauf nachvollziehbar sein.


Die besonderen Regelungen bzgl. der Schweißtechnik bei Benennung eines Schweißfachmannes
als Schweißaufsicht sind zu beachten (s.a. „Weitere Elemente des betrieblichen Qualitätsmanagements“).


Nachweis (Anweisung) der Regelung eines Prüf- und Freigabevermerks von erstellten Dokumenten für den verantwortlichen Fachmann für die Elektro- bzw. Elektro- und Automatisierungstechnik.